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  • Waschküchenbenützung
  • Kehricht + Recycling
  • AVBs

Waschküchenbenützung:
Gerne stellen wir Ihnen unere Waschmaschine nach Absprache mit Odilia zur Verfügung. Im Waschgeld ( 1 Fr. Stücke ) ist auch das Waschmittel, Bügelbrett und Bügeleisen inbegriffen. 

Kehricht + Recycling
Folgende Materielien werden bei uns wiederverwertet, und an Sammelstellen oder bei Einkaufszentren entgegengenommen.

  • Plastikflaschen (Keine sonstigen Kunststoffe und Folien und Milchbeutel)
  • Glasflaschen
  • Blechdosen und Aluminiumdosen
  • Zeitungen Zeitschriften
  • Karton
  • Batterien
  • Biomüll kann auf unserem Kompost deponiert werden
  • Brotreste sammeln wir für Pferde

Der Restmüll wird mit Abfallmarke versehen an den Sammelplatz gestellt. ( Abfallmarken sind  bei uns erhältlich für Fr. 4.00 / Sack )

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AVBs Allgemeine Buchungs Bedingungen

 
Allgemeine Buchungsbedingungen AVB
(Für Gästezimmer, Studios, Ferienwohnungen und Seminare)

Buchungsablauf.
Sie erhalten vom Vermieter ein Formular Mietvertrag / Rechnung oder eine Buchungsbestätigung mit den Details Ihrer Reservation. Dieses ist postwendend unterzeichnet an den Vermieter zurück zu senden. Die Anzahlung beträgt für Ferienwohnungen 40-60 % des Buchungspreises. Buchung und Mietvertrag werden durch fristgemässen Eingang der Anzahlung rechtsgültig. Der Gast / Mieter anerkennt mit seiner Anzahlung diese Buchungs- und Vertragsbedingungen.

Zahlungsbedingungen:
Durch die Anzahlung, zahlbar innert 2 Tagen nach Rechnungsstellung, wird die Ferienwohnung definitiv für Sie reserviert. Beachten Sie bitte dass bei verspäteter Unterzeichnung oder Anzahlung die Reservation dahinfällt, und die Wohnung entschädigungslos anderweitig vermietet werden kann.Die Restzahlung ist 30 Tage vor Ankunft zahlbar. Erfolgt die Buchung weniger als 45 Tage vor Ankunft, so ist der ganze Betrag zur Zahlung fällig.

Preise und Nebenkosten:
Die im Mietvertrag aufgeführten Preise sind für beide Parteien verbindlich. Eine Preisanpassung für Gründe die der Vermieter nicht beeinflussen kann ( Währungsschwankungen, neue oder veränderte Taxen und Gebühren, etc.) behalten wir uns vor. Das Mietobjekt darf höchstens mit den im Vertrag aufgeführten Personenzahl belegt werden.

Annullierung des Mietvertrages:
Möchte der Gast / Mieter vom Mietvertrag zurücktreten, gelten die folgenden Bestimmungen.
- bis 90 Tage vor Ankunft werden 75% der Anzahlung zurückbezahlt.
- bis 30 Tage vor Ankunft entspricht der zu leistende Betrag der Anzahlung.
- Bei weniger als 30 Tage vor Ankunft ist der ganze Betrag zur Zahlung fällig.
Kann die Unterkunft nach einer Annullation weitervermietet werden, so wird der Gesamtbetrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.- zurückvergütet. Vorzeitiges Abbrechen des Aufenthalts gibt keinen Anspruch auf Rückerstattung. Es wird eine Annullierungskostenversicherung empfohlen.

Beanstandungen:
Sind irgendwelche Mängel vorhanden , so ist der Vermieter sofort zu verständigen, damit alles Notwendige unternommen werden kann, um die Leistungseinschränkung zu beheben, oder eine gleichwertige Ersatzunterkunft zur Verfügung zu stellen. Falls der Mieter die gebuchte Unterkunft oder die Ihm von uns vorgeschlagene gleichwertige Ersatzunterkunft nicht in Anspruch nimmt, erfolgt keine Rückerstattung. Ebenso ist in solchen Fällen jegliche Haftung ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche übersteigen in keinem Fall die Höhe der Mietsumme. Diese Ansprüche sind innert 10 Tagen nach Aufenthaltsende schriftlich an den Vermieter zu stellen, ansonst jeglicher Schadenersatzanspruch erlischt.
Verstösst der Mieter gegen die vertraglichen Abmachungen , gegen die Hausordnung oder Anweisungen des Hauswartes, oder stört er in unzumutbarer Weise andere Gäste, so wird er ermahnt. Wird im Haus oder in rauchfreien Zonen geraucht, sind die Reinigungskosten für eine professionelle Reinigung für Vorhänge, Teppiche etc. sofort in Form eines ausreichenden Depots zu hinterlegen. Bei erneutem Verstoss verfällt zusätzlich jeglicher Anspruch des Mieters auf die Fortsetzung des Vertrages entschädigungslos. Der Vermieter hat das Recht, das Mietobjekt für schadenverhütende Maasnahmen, dringende Kontroll- und Unterhaltsarbeiten etc. auch während der Mietzeit zu betreten.

Höhere Gewalt:
Bei höherer Gewalt, Umweltkatastrophen und Naturgewalten ist der Vermieter berechtigt, die Buchung entschädigungslos zu künden. Verhindern andere Gründe die ebenfalls nicht vom Vermieter zu verantworten sind, das erbringen der Leistung, so kann der Gast / Mieter in eine andere Unterkunft umplatziert, oder notfalls die Buchung gekündigt werden. Wird die Buchung gekündigt, erhält der Gast / Mieter den vollen einbezahlten Betrag zurück und verzichtet auf weitere Ansprüche.

Haftung:
Der Vermieter haftet nicht für unvorhersehbare Gegebenheiten die er nicht beeinflussen kann wie
- Ausfälle oder Störungen in der Stromversorgung, Wasserversorgung, Heizung, Warmwasserversorgung und anderen technischen Anlagen und Geräten.
- Verminderung des Mietwertes durch Umweltschäden, vorübergehende Lärm- oder Luftimmissionen wie Verkehrsumleitungen, Baustellen, Veranstaltungen etc.Für Schäden die nachweislich während des Aufenthalts des Mieters verursacht wurden, haftet der Mieter vollumfänglich. Es wird eine Privathaftpflichtversicherung empfohlen. Allfällige Schäden sind dem Vermieter unaufgefordert vor der Abreise zu melden.

 

 

 
 
 
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